Arbeitssicherheit
An allen Arbeitsplätzen bestehen gewisse Risiken, die für Arbeitnehmer/Innen eine mögliche Gefährdung darstellen und zu Verletzungen oder Erkrankungen führen können. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, diese Risiken zu ermitteln und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Gesetzliche Richtlinien hierzu sind: Technische Regeln für biologische Arbeits- und Gefahrenstoffe (TRBA 250) Technische Regeln für Betriebssicherheit DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung).
Medizinische Einrichtungen wie Arzt- und Zahnarztpraxen, Labore usw. sind verpflichtet, alle Mitarbeitenden über Gesetze, Vorschriften und Regeln zu informieren. Diese Fortbildung vermittelt Ihnen Kenntnisse zur Minimierung bzw. Beseitigung bestehender Risiken mit Hilfe von Gefährdungsbeurteilungen des Arbeitsplatzes.
Referent: Herr Jörg Engler, Staatl. Geprüfter Techniker, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Termin: 25.11.2026, 14.00 – 16.30 Uhr
Teilnahmegebühr: 39.- Euro zzgl. MwSt pro Person

